AGBs



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur Delai GbR

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle an die Werbeagentur Delai Gbr, Finkenschlag 25, 90579 Langenzenn (im folgenden als Agentur Delai bezeichnet) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Gestaltung“ im Sinne dieser AGBs sind alle der Agentur Delai hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht
1. Der Agentur Delai steht das Urheberrecht an den Gestaltungen nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Agentur Delai hergestellten Gestaltungen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Agentur Delai Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten ist nicht gestattet und bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Agentur Delai über.
5. Der Besteller einer Gestaltung i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, die Gestaltung zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung der Gestaltung kann die Agentur Delai, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Gestaltung genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur Delai zum Schadensersatz.
7. Die Daten verbleiben bei der Agentur Delai. Eine Herausgabe der Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Beanstandungen, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Gestaltungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist die Agentur Delai Endpreise aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug von Skonto zu begleichen.
3. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Auflage sind technisch bedingt und können somit nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
4. Hat der Auftraggeber der Agentur Delai keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich des Aussehens der Gestaltungen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Auffassung sowie der künstlerisch-technischen Umsetzung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur Delai behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Gestaltungen Eigentum der Agentur Delai.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Agentur Delai für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Vorlagen, Materialien, Displays, Layouts oder Daten haftet die Agentur Delai – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Agentur Delai verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann die Agentur Delai den Auftraggeber benachrichtigen und ihm die Daten anbieten.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Gestaltungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Agentur Delai übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt die Agentur Delai dem Auftraggeber mehrere Gestaltungen zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Gestaltungen innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Gestaltungen kann der Grafiker, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Agentur Delai nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Agentur Delai, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Agentur Delai auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Agentur Delai kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Agentur Delai auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Gestaltungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom der Agentur Delai bestätigt worden sind. Die Agentur Delai haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Agentur Delai verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Gestaltungen
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Gestaltungen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur Delai.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Veränderungen
1. Die Veränderungen von Gestaltungen der Agentur Delai und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur Delai.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Agentur Delai mit der Bearbeitung fremder Gestaltungen zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt der Agentur Delai von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Gestaltungen der Agentur Delai im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch der Agentur Delai bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Agentur Delai und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Gestaltungen im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur Delai.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Daten, die die Agentur Delai auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur Delai.
4. Die Agentur Delai ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur Delai ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat die Agentur Delai dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Agentur Delai verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann die Agentur Delai bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur Delai, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Agentur Delai als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.